Argumente gegen den Windpark Nord-Elm
SBK-Präsident Dr. Gert Hoffmann nach einem Gespräch mit der Bürgerinitiative: „Ich nehme die kritischen Einwände sehr ernst und werde sie in die Debatte unseres Stiftungsrates nachdrücklich einbringen.“
Die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz (SBK) will ihre Entscheidungen über mögliche Windkraftanlagen auf ihren Flächen am Elm nicht ohne Berücksichtigung von Einwänden kritischer und betroffener Bürger in Bezug auf diese Pläne treffen. Aus diesem Grund traf sich SBK-Präsident Dr. Gert Hoffmann am 28. Januar mit Vertretern der „Bürgerinitiative gegen den Windpark Nord-Elm“.
„Das war ein sehr interessantes Gespräch, was bei mir auch vorhandene Bedenken weiter verstärkt hat. Allerdings gibt es eben auch die Meinung, dass aus energiepolitischen Gründen und wirtschaftlichen Interessen der Stiftung die Windkraft genutzt und gefördert werden sollte. Deshalb gibt es naturgemäß auch in unserem Entscheidungsgremium, dem Stiftungsrat, eine kontroverse Debatte mit unterschiedlichen Positionen, die sachlich geführt werden muss“, erklärte Dr. Hoffmann nach dem Ortstermin in Königslutter.
Eine vertiefte Debatte mache allerdings erst Sinn, wenn das Regionale Raumordnungsprogramm durch den Zweckverband Großraum Braunschweig wie vorgesehen fortgeschrieben und im Herbst beschlossen wird. Bekanntlich soll darin trotz anhaltenden Widerstands auch an anderen Orten die weitere Ausweisung von Windeignungs- und Windvorranggebieten sowie die Vergrößerung bestehender Anlagen verankert werden. Bisher sind Windräder in Wäldern oder Naturschutzgebieten in Niedersachsen nicht erlaubt und 1000 Meter Abstand zu Siedlungen, 500 m zu Einzelgehöften bzw. Wohngebäuden im Außenbereich einzuhalten. Zusätzlich gelten Schutzräume gegenwärtig um den Harz und den Elm/Lappwald.
Als ein neuer Standort für eine Windkraftanlage ist unter anderen ein Areal auf dem Hagenberg im Landkreis Helmstedt zwischen Sunstedt und Süpplingenburg im Gespräch, das Dr. Hoffmann zusammen mit dem SBK-Direktor Tobias Henkel und Vertretern der Bürgerinitiative vor dem Gespräch persönlich in Augenschein nahm. Der Grund und Boden gehört der Stiftung, die im Sinne ihres Stiftungszweckes grundsätzlich Wald und Boden auch so wirtschaftlich nutzt, dass hinreichende Erträge für ihre wichtigen öffentlichen Aufgaben im Gebiet des alten Braunschweiger Landes erzielt werden können. Windkraftanlagen sind wegen der gewaltigen öffentlichen Förderung für Betreiber und Standorteigentümer äußerst gewinnbringend und deshalb in Deutschland in den letzten Jahren in großem Ausmaß errichtet worden. Das kann sich bekanntlich auf eine breite Mehrheit in der Bevölkerung und den politischen Gremien stützen.
Die „Bürgerinitiative gegen den Windpark Nord-Elm“ allerdings kämpft hier konkret gegen die geplante Anlage auf dem Boden der SBK, weil sie den Erhalt der Kultur- und Naturlandschaft im Bereich Elm/Lappwald dadurch gefährdet sieht. Als weitere Argumente wurden und werden genannt: die Gesundheitsgefährdung durch niedrig frequente Schallwellen, der Tod vieler wertvoller Vögel wie Rotmilan oder Kranich, Wertverlust von Immobilien, nicht ausreichende Abstände zu Siedlungen und dem Elm sowie nicht zuletzt die ihrer Ansicht nach dadurch zerstörte Sichtachse zum Kaiserdom in Königslutter, der ebenfalls zum Vermögen der SBK zählt.
SBK-Präsident Dr. Hoffmann sieht persönlich viele dieser Argumente als einleuchtend an: „Ich bin seit langem der Auffassung, dass an bestimmten Stellen im Lande solche Windkraftanlagen – und erst recht die jetzt noch viel höheren – tatsächlich eine schwere Beeinträchtigung unserer traditionellen Natur- und Kulturlandschaft darstellen und darstellen können. Für eine Stiftung wie die unsere, die sich für die Pflege und Bewahrung unserer großartigen Kultur- und Naturgüter einsetzt, ist das natürlich ein besonders sensibler Punkt. An manchen Stellen im Lande – das gilt natürlich besonders für Welterbestätten – sind seit langer Zeit Kultur und Natur eine großartige Verbindung eingegangen und stellen in dieser Symbiose und das dadurch erzeugte Erscheinungsbild selbst wieder ein schützenswertes Kulturgut dar.“
Möglicherweise müsste die Frage dieser tatsächlichen Beeinträchtigung, z. B der Sichtachse zum Kaiserdom, einmal fachgutachterlich untersucht werden. Und dann müsse man nachvollziehbar und sachgerecht in die Abwägung natürlich auch den Gesichtspunkt der optimalen wirtschaftlichen Nutzung der Stiftungsliegenschaften einstellen. Nach seiner persönlichen Meinung allerdings würden bei solcher Abwägung ernsthaft nachvollziehbare Beeinträchtigungen einer Kultur- und Naturlandschaft gegenüber dem Belang optimaler wirtschaftlicher Nutzung das höhere Gewicht haben.
Dort, wo solche Bedenken und Gesichtspunkte Windkraftanlagen nicht entgegenstünden, habe er auch prinzipiell keine Bedenken. Und die SBK habe auf ihren landwirtschaftlichen Flächen immerhin bereits schon 44 Windenergieanlagen (Üplingen, Bündheim, Hakenstedt, Unseburg, Neuhof, Thedinghausen, Warsleben und Remlingen). Die nicht unerheblichen Einnahmen aus der Windenergie verwendet die Stiftung zur Erfüllung ihrer Stiftungszwecke, wozu unter anderem auch Erhalt und Pflege des Kaiserdoms in Königslutter gehören.
Die im Gespräch befindlichen Windkrafträder werden in der Regel über eine Laufzeit von 20 Jahren plus einer Option auf fünf und mehr Jahre von regionalen, nationalen und internationalen Unternehmen betrieben. Die neuen, jetzt diskutierten Windkraftanlagen werden bis zu rund 200 Meter hoch in den Himmel ragen. Sie sind dementsprechend auch wirtschaftlich noch attraktiver. Während die Windkrafträder der ersten Generation lediglich eine Leistung von 0,5 Megawatt entwickelten, sind es bei den neuesten Windkrafträdern bereits mehr als das Sechsfache (3,2 Megawatt).