Die Abwicklung der Beichte im Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel
Die Beichte als Vorraussetzung für die Teilnahme am Abendmahl war auch in der evangelischen Kirche im Braunschweiger Land ein wichtiges Element. Ende des 18. Jahrhunderts stritten die Geistlichen darüber, ob die geheime Beichte abgeschafft werden solle.
Nun wurde das Geistliche Gericht, zuständig für alle kirchlichen Angelegenheiten der Stadt Braunschweig, um ein Gutachten ersucht. Auch dort war man uneins, die vier Mitglieder reichten jeweils eigene Stellungnahmen ein. Vor allem Generalsuperintendent Mejer stritt auf 44 Seiten für die Beibehaltung der geheimen Beichte. Doch schon bis zum Eingang dieser Gutachten am 26.1.1775 folgten weitere Dispensations-Gesuche, diesmal von Hofrat Schrader/Kloster Riddagshausen, Oberamtmann Reiche/Schöningen, und Amtmann Brauns/Lutter am Barenberge.
Den ganzen Beitrag von Jürgen Diehl lesen Sie hier.
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