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Neuer Fördertopf für kleine Kulturbetriebe

Das Figurentheater Fadenschein zählt zu jenen Einrichtungen, die gefördert werden könnten. Foto: Figurentheater Fadenschein
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Land und Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz stellen weitere Mittel unter anderem für Heimatvereine, Amateurtheater oder Kunstschulen bereit.

Das Niedersächsische Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen wird für das laufende Jahr um eine weitere Million Euro aufgestockt. Das teilt das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) in einer Pressemitteilung mit. In den Landkreisen Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel sowie den Städten Braunschweig und Salzgitter vergibt die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz insgesamt 90.000 Euro für Förderungen zwischen 1.000 und 25.000 Euro. Eine weitere Million Euro vergibt das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) für Projekte mit Fördersummen von 25.000 bis 200.000 Euro.

Der Antragsstichtag beim Ministerium ist der 30. September. Bei der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz müssen die Anträge bis zum 30. November für die erste oder bis zum 30. März nächsten Jahres für die zweite Vergaberunde eingegangen sein. In 2019 fördern das Land und die Landschaften sowie Landschaftsverbände in Niedersachsen Investitionen von kleinen Kultureinrichtungen mit insgesamt 2,5 Millionen Euro.

Das neu aufgelegte Programm richtet sich an kleine Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen. Gefördert werden bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen, digitale Infrastruktur, Veranstaltungstechnik, Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität, Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs.

Nicht gefördert werden Personalkosten, laufende Sachkosten, der Erwerb von Immobilien und Grundstücken oder Neubauten, in der Regel auch nicht bauliche Maßnahmen an oder in Gebäuden im Besitz des Landes oder einer Kommune. Die Förderquote für eine Maßnahme kann jeweils bis zu 75 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten betragen. Einzelheiten sind in den Förderkriterien geregelt, die auf den Internetseiten der SBK www.sbk-bs.de und des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur www.mwk.niedersachsen.de eingesehen und heruntergeladen werden können.

Antragsberechtigt sind laut Pressemitteilung rechtsfähige juristische Personen des privaten Rechts, wie zum Beispiel eingetragene Vereine, gGmbHs oder Stiftungen sowie GbRs. Die Antragsteller müssen Träger einer Einrichtung mit eindeutig kultureller Ausrichtung sein bzw. einer solchen angehören (z. B. Heimatvereine, Amateurtheater, Freilichtbühnen, Freie professionelle Theater, nichtstaatliche Museen, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstvereine, Kunstschulen, Musikschulen, Musikzentren).

Voraussetzung für eine Förderung durch die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz ist ein schriftlicher Antrag mit genauer Projektbeschreibung und detailliertem Ausgaben- und Finanzierungsplan. Die Ausschreibung des Förderprogramms, die Förderkriterien und das notwendige Antragsformular mit einem Muster für den Ausgaben- und Finanzierungsplan sind auf der Homepage zu finden.

Kontakt:

Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz
Haus der Braunschweigischen Stiftungen
Löwenwall 16
38100 Braunschweig
Telefon: 0531 70 74 20
E-Mail: info@sbk.niedersachsen.de

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