Scheidender Präsident zieht Bilanz
„Die SBK ist unersetzlich und unverzichtbar“
Dr. Gert Hoffmann gibt am 30. Juni nach mehr als 12 Jahren Amtszeit sein Amt als Präsident der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz an Oberbürgermeister Ulrich Markurth ab. Die Übergabeveranstaltung findet am 30.6. um 17.00 Uhr im berühmten Rittersaal der rekonstruierten Burg Heinrichs des Löwen am Burgplatz statt. Aus diesem Anlass zog er jetzt vor den Vertretern der Medien eine Bilanz und gab einen Überblick über aktuelle Probleme und Ausblicke.
„Die SBK ist für unsere Region, für das Alte Land Braunschweig, unersetzlich und damit unverzichtbar – wenn es sie nicht gäbe, müsste man sie erfinden und neu konstituieren“, meinte der Präsident in einer summarischen Schlussbetrachtung. „Aber zum Glück gibt es sie, und zwar aufgrund einer klugen Entscheidung von Herzog Julius 1569 und dann aufgrund einer ebenso klugen Entscheidung des Niedersächsischen Landtages im Jahre 2004“, stellte Dr. Hoffmann fest.
Die SBK geht zurück auf den Braunschweigischen Vereinigten Kloster- und Studienfonds, den jener Herzog aus säkularisiertem Kloster- und Studienvermögen errichtete und der zusammen mit der knapp 400 Jahre später gegründeten Braunschweig-Stiftung die Grundlage des großen land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sowie der Erbbaurechte (rund 260 Mio. Euro) der SBK bildet, das zusammen mit dem inzwischen auch beträchtlichen Geldvermögen (rund 26 Mio. Euro) die Möglichkeit bietet, nicht nur das der Stiftung anvertraute, große Kulturvermögen im alten Land Braunschweig zu erhalten, sondern auch Jahr für Jahr mittlerweile rund 3 Mio. Euro an Fördermitteln auszureichen.
Die SBK sei zusätzlich das Ergebnis einer klugen Entscheidung von Landtag und Landesregierung im Jahre 2004, aus Anlass der Abschaffung der ebenfalls traditionsreichen Bezirksregierung Braunschweig, gewissermaßen zum Ausgleich dafür die Braunschweigischen Stiftungen neu aufzustellen, ihnen eine neue Rolle zuzuweisen und ihnen mit der SBK nunmehr eine neues Gesicht und größeres Gewicht zu geben.
Dr. Hoffmann erinnerte daran, dass bis zum Jahre 2004 jahrhundertelang die beiden Teilvermögen nie eigenständig waren, sondern stets nur „nebenbei“ von der Landesverwaltung – zuletzt der Bezirksregierung – geführt und verwaltet wurden. Erst als die Bezirksregierung Braunschweig im Zuge einer landesweiten Verwaltungsreform abgeschafft und dies im Braunschweiger Land vor allem durch ihn selbst heftig kritisiert wurde, entschloss sich die Landespolitik aufgrund von Initiativen regionaler Landtagsabgeordneter und der Stadt Braunschweig, die beiden Stiftungsvermögen zu einer neuen, selbständigen Einheit zusammenzufassen und völlig neu zu positionieren. Nach dem Willen der Initiatoren sollte „dem regionalen Bedürfnis nach einer rechtlich eigenständigen und von der sonstigen Landesverwaltung unabhängigen Stiftungsverwaltung Rechnung getragen werden“, zitierte der Präsident aus der damaligen Gesetzesbegründung.
Diese Eigenständigkeit und Unabhängigkeit brachte der Landtag damals dadurch zum Ausdruck, dass er erstmalig mit dem „Stiftungsrat“ ein starkes Selbstverwaltungsorgan des Braunschweiger Landes für sein Vermögen schuf und mit dem ebenfalls neugeschaffenen „Präsidenten“ einen repräsentativen Vertreter für diese Institution, der sie „stark und wahrnehmbar“ (so Dr. Hoffmann) überall im Braunschweiger Land und darüber hinaus, vor allem nach Hannover, repräsentieren sollte. Dazu kam die neue Position eines Direktors als dem eigentlichem Macher und Treiber der neuen Einrichtung. „Dass wir gleich am Anfang in einer der ersten Entscheidungen Tobias Henkel zu unserem Direktor gemacht haben, war eine der besten und bis heute wirksamen Entscheidungen, die wir im Stiftungsrat getroffen haben“, erinnerte sich Dr. Hoffmann. Wie früher in der sogenannten „Zweigleisigkeit“ der Kommunalverfassung in Stadt und Kreis, hätten Henkel und er nach seiner Einschätzung ein gutes Gespann mit der richtigen Aufgabenverteilung abgegeben, und so die neue Institution recht schnell nach außen sichtbar und wirksam gemacht.
Zugegebenermaßen habe in der Zeit, in der er das Präsidentenamt als Nebenamt neben seinem Oberbürgermeisteramt ausgeübt habe, diese Position noch nicht so im Lichte der Öffentlichkeit gestanden und volle Beachtung gefunden. Das habe nahegelegen, da er als Oberbürgermeister zu jener Zeit mit vielen anderen großen Projekten ständig öffentlich präsent war, und daher sich mit seiner Person ausschließlich die Funktion des Oberbürgermeisters verbunden habe. Nachdem er aber jetzt nach dem Ausscheiden aus dem Rathaus noch drei Jahre ausschließlich dieses Präsidentenamt ausgefüllt habe, sei es nach allgemeiner Meinung im Bewusstsein der Öffentlichkeit anders und festverankert worden. Nach seiner Einschätzung werde das deshalb jetzt auch so bleiben und das Präsidentenamt der SBK als eigenständige, wichtige Funktion im Lande weiter wahrgenommen, auch wenn es jetzt wieder „nur“ im Nebenamt des Braunschweiger Oberbürgermeisters ausgeübt werde. „Diese Kombination hat wie alles im Leben Vor- und Nachteile. Der große Vorteil liegt daran, dass der Oberbürgermeister von Braunschweig sein großes Prestige und Gewicht für die SBK so in die Waagschale werfen kann und zugleich gestützt auf den großen Apparat der Stadtverwaltung auch politisch mit seinen exzellenten Verbindungen sehr wirksam sein kann“, meint Dr. Hoffmann. Deshalb habe er Ulrich Markurth vorgeschlagen und auch einstimmige Unterstützung im Stiftungsrat dafür gefunden.
In seiner Bilanz erinnerte Hoffmann an die beiden Großvorhaben seiner Amtszeit: die abgeschlossene Sanierung und Restaurierung des Kaiserdoms in Königslutter (9 Mio. Euro) und die noch nicht abgeschlossene Sanierung des UNESCO-Welterbes Kloster Walkenried (3,5 Mio. Euro bisher). Das seien gewissermaßen „die Leuchttürme“ der SBK und ihrer Arbeit gewesen und geblieben.
Seit ihrer Errichtung habe die Stiftung ihre jährlichen Förderungen kontinuierlich ausbauen können. Aus den Erträgnissen des Braunschweigischen Vereinigten Kloster- und Studienfonds unterstütze die SBK kirchliche, kulturelle sowie soziale Projekte (Gesamtsumme 2005: 1.266.000 Euro; 2016: 1.740.000 Euro) und aus den Erträgnissen der Braunschweig-Stiftung das Braunschweigische Landesmuseum, das Staatstheater Braunschweig und die Technische Universität Braunschweig (Gesamtsumme 2005: 1.015.000 Euro; 2016: 1.389.800 Euro).
Projektförderungen aus den Teilvermögen: