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Von 1897 an durften auch Frauen studieren

Prinzregent Albrecht von Preußen. Repro: IBR
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275 Jahre Technische Universität Carolo-Wilhelmina, Folge 9: Prinzregent Albrecht von Preußen verlieh das Promotionsrecht.

In der schwierigen Phase der Konsolidierung gegen Ende des 19. Jahrhunderts erreichten die Technischen Hochschulen in Deutschland ihre Gleichstellung mit den Universitäten. Nachdem Kaiser Wilhelm II. (1859-1941) im Oktober 1899 der TH Berlin anlässlich ihrer Jahrhundertfeier das Promotionsrecht verliehen hatte, erhielt auch die Technische Hochschule Braunschweig am 8. Mai 1900 vom Prinzregenten Albrecht von Preußen (1837-1906) das Promotionsrecht sowie das Recht, Ehrenpromotionen zu verleihen.

Schwieriger Start

Die neue Verfassung vom 1. April 1878 sah statt der bisher vorhandenen „Schulen“ sechs neu gebildete Abteilungen vor: Architektur, Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Chemische Technik, Pharmazie und Allgemeinbildende Wissenschaften. Schien der universitätsgleiche Status mit Promotions- und Habilitationsrecht eine positive Fortentwicklung der Technischen Hochschule in der Kaiserzeit zu gewährleisten, so erfüllten sich diese Hoffnungen zunächst nicht.

Betrachtet man die Entwicklung der neuen Abteilungen, so tauchten immer wieder die gleichen Klagen, Beschwerden und Krisenmomente auf. In der Wechselwirkung mit den Bedürfnissen des Marktes, den Anforderungen der industriell-technischen Entwicklung und dem immer schneller werdenden Wandel von Wissenschaftsmethoden und Forschungsinhalten konnten die Möglichkeiten einer Hochschule im Kleinstaat Braunschweig selten allen Bedürfnissen gerecht werden.

Kein gutes Zeugnis

Einmal führten weiterhin schwindende Studentenzahlen zu Legitimationszwängen, dann wiederum war die Zahl des Lehrpersonals zu gering und die Arbeitsbelastung einzelner Professoren extrem hoch. Fehlende Laboratorien erschwerten die Ausbildung und die Forschung, und so blieb im Vergleich mit den anderen Technischen Hochschulen der Braunschweiger TH meist nur ein letzter Platz im Vergleich. So jedenfalls lassen sich die häufigsten Klagen zusammenfassen, wobei die Entwicklung natürlich für die einzelnen Abteilungen unterschiedlich verlief.

Tiefgreifender Umbruch

Bereits 1897 waren übrigens in Braunschweig für das Wintersemester 1898/99 erstmals Frauen als Gasthörerinnen zugelassen worden. In der Allgemeinen Abteilung, an der Allgemeinbildung und naturwissenschaftlich-mathematische Grundlagen gelehrt wurden, vollzog sich mit der vorsichtigen und zögerlichen Einführung des Frauenstudiums „sozialgeschichtlich vielleicht der tiefgreifendste Umbruch in dieser Zeit“.

Zunächst blieb der Zugang zu den Fächern der Geisteswissenschaften vorbehalten, so dass sie Hörerinnen der Allgemeinen Abteilung waren. Die Unterrichtsfächer der Allgemeinbildung traten im Vergleich der Abteilungen weitgehend in den Hintergrund und wurden überwiegend durch nebenamtliche Dozenten gelehrt. Dazu demnächst

Prof. Dr. h.c. Gerd Biegel ist Gründungsdirektor des Instituts für Braunschweigische Regionalgeschichte und Geschichtsvermittlung an der TU Braunschweig.

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